Überblick über die Arbeitsfelder der Verfassungsschutzbehörde, gegliedert in Phänomenbereiche wie Rechtsextremismus, sowie weitere Aufgabenfelder wie Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz
Die Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde besteht darin, Informationen über extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA. Einen Überblick über unsere Arbeitsfelder, die sich in verschiedene Phänomenbereiche wie beispielsweise Rechtsextremismus unterteilen lassen, sowie über unsere darüber hinausgehenden Aufgabenfelder wie etwa Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz, finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
