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Katastrophenschutz

Ein Katastrophenfall ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung einer Vielzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt werden und zu dessen Abwehr oder Eindämmung der koordinierte Einsatz der verfügbaren Kräfte und Mittel unter einer gemeinsamen Leitung erforderlich ist, vgl. § 1 Abs. 2 KatSG-LSA.

Gesetzliche Grundlage dieser Aufgabenwahrnehmung ist das Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA). Demnach sind das Ministerium für Inneres und Sport oberste, das Landesverwaltungsamt obere und die Landkreise und kreisfreien Städte untere Katastrophenschutzbehörde(n), vgl. § 2 KatSG-LSA.

Warnung der Bevölkerung

Bei Katastrophen und Großschadenslagen warnen und informieren die kommunalen Gebietskörperschaften ihre Bürgerinnen und Bürger, damit diese sich auf die Gefahr einstellen und richtig verhalten.

Neben den herkömmlichen Warnmitteln wie z.B. Sirenen, Lautsprecherdurchsagen, Rundfunk und Fernsehen steht zur flächendeckenden Warnung der Bevölkerung, das gemeinsam von Bund und Ländern betriebene satellitengestützte und georeferenzierte Modulare Warnsystem (MoWaS) zur Verfügung. Mit MoWaS können verschiedene Warnmittel und -medien der Bevölkerungswarnung bedient werden, z.B. Radio- oder Fernsehsender, aber auch die Warn-App NINA (Notfall-, Informations- und Nachrichten-App). Diese kostenlose Warn-App alarmiert bei Gefahren per Push-Meldung nach selbstbestimmten Standorten. Es können bestimmte Orte ausgewählt werden, für die Bürgerinnen und Bürger Warnungen erhalten möchten. Sie können auch an ihrem jeweils aktuellen Standort gewarnt werden. Neben den Warnmeldungen bietet NINA auch Empfehlungen für das richtige Verhalten in Gefahrensituationen sowie Unwetterwarnungen des DWD und Hochwassermeldungen der Hochwassermeldezentralen. In Sachsen-Anhalt ist MoWaS im Lagezentrum der Landesregierung installiert und steht auch den Landkreisen/kreisfreien Städten zur Verfügung.

Im Rahmen der Weiterentwicklung wurde ein Bund-Länder-Projekt „Warnung der Bevölkerung“ ins Leben gerufen welches aus Mitteln des Fonds für Innere Sicherheit durch die Europäische Union kofinanziert wird. Das Referat 24, Brand- und Katastrophenschutz, Zivile Verteidigung, Militärische Angelegenheiten, Rettungswesen des Ministeriums für Inneres und Sport LSA, ist in der Projektgruppe vertreten.

Zukünftige Vorhaben im Rahmen dieses Projektes sind z. B.:

  • Prüfung von Assistenzsystemen für Menschen mit Wahrnehmungsbehinderungen;
  • Entwicklung von Icons für Gefahrenklassifikationen und Video-Tools für Gebärdensprache;
  • Übersetzungen für eine Mehrsprachigkeit der Warnung und leichte Sprache für Wahrnehmungsbehinderte;
  • Satellitentelefonie etc.